"Welchen Mietwagen nehme ich? Und wie lange? Kann ich stattdessen auch Geld verlangen?"

Passiert ein Unfall, hat der Geschädigte Schadensersatzansprüche. Und zwar nicht nur die Reparaturkosten oder den Totalschaden: Auch die Tatsache, dass das Unfallopfer zunächst keinen fahrbaren Untersatz mehr hat, also einige Tage nicht mobil ist, ist bereits ein Schaden.

Der Schadensersatz besteht nun darin, dass der Geschädigte einen Mietwagen anmieten darf und von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommt. Statt eines Mietwagens kann der Geschädigte auch Nutzungsentschädigung in Geld verlangen. Die Höhe dieser Pauschale hängt vom beschädigten Fahrzeugtyp ab. Beispiele: VW Golf 1,8 l, viertürig 38,00 €/Tag, Mercedes-Benz C 230 65,00 €/Tag.

Beim Anmieten muss der Geschädigte auf folgendes achten:

1.

Die Versicherung erstattet den Mierwagen nur dann, wenn der Unfall vom Unfallgegner allein verursacht oder verschuldet wurde. Bei einer Mitverursachung muss der Geschädigte also den Mietwagen aus eigener Tasche mitfinanzieren. Bevor Sie einen Mitwagen in Anspruch nehmen, sollten Sie sich beraten lassen!

4.

Die häufig vorkommenden Unfallersatztarife werden kritisiert. Grund für diese Tarife ist zum Beispiel der höhere Verwaltungsaufwand für die Autovermieter in Unfallsachen oder die Tatsache, dass von Unfallopfern selten eine Sicherheit verlangt wird, das Risiko für die Vermieter daher höher ist, am Ende kein Geld zu bekommen. Fehlt eine solche Begründung, ist der erhöhte Tarif nicht gerechtfertigt. Beweisen muss dies nun der Geschädigte.

2.

Sie dürfen kein zu teures Mietfahrzeug fahren. Der Mietwagen darf nicht besser sein als der beschädigte Wagen. Da Sie während der Mietwagennutzung eigene Aufwendungen sparen, ist ein Mietwagen einer niedrigeren Fahrzeugklasse angemessen. Die meisten Mietwagenfirmen wissen hier Bescheid.

5.

Sofern Unklarheiten bestehen, empfehlen wir rechtliche Beratung. Bei einem Unfallgeschädigten zahlt die gegnerische Versicherung auch die Rechtsanwaltskosten.

3.

Sie müssen beweisen, dass Sie auch nach dem Unfall Ihr Fahrzeug gern genutzt hätten (Nutzungswillen). Dies gelingt dadurch, dass sie nach dem Unfall das Fahrzeug nachweislich reparieren oder auf Ihren Namen ein Ersatzfahrzeug anmelden. Gelingt dies nicht, müssen Sie den Mietwagen selbst zahlen.