Der Arbeitgeber kürzt das Gehalt um 10 %. Grund hierfür sei die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Geht das? Man stelle sich folgende Szene vor: Die Sekretärin geht zum Chef, sagt freundlich "Guten Tag" und teilt ihm mit, dass sie beschlossen habe, ihr eigenes Gehalt um 10 % zu erhöhen. Grund hierfür sei ihre schlechte wirtschaftliche Lage; sie habe ja ein Haus gebaut, zwei Kinder zu versorgen und so weiter. Das ist natürlich Unsinn. Und ebenso Unsinn ist es, das Gehalt einseitig, also ohne Zustimmung des Vertragspartners herabzusetzen. Die wirtschaftliche Lage ist das Risiko des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer hat hiermit nichts zu tun! Dasselbe gilt übrigens für Betriebsvereinbarungen, die sog. betrieblichen Bündnisse. Ohne Zustimmung der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes sind solche Vereinbarungen unwirksam. Also ist diese Aussage falsch. Wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus? Es kommt darauf an. Häufig ist das Weihnachtsgeld Teil des Gehalts; Indiz ist eine Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag. Dann darf nicht gekürzt werden. Ist das Weihnachtsgeld aber ausdrücklich freiwillige Leistung, darf der Arbeitgeber kürzen oder streichen. Natürlich gibt es hier Tricks und Möglichkeiten für den Arbeitgeber. Ein Beispiel: Bezeichnet der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld plötzlich und unerwartet in der Abrechnung als "freiwillig", zahlt es aber dennoch, wird kein Arbeitnehmer sich hiergegen wehren. Geschieht dies mindestens dreimal, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Leistung fortan freiwillig. Im vierten Jahr darf der Arbeitgeber dann kürzen.