Kündigung - "Ich habe eine Kündigung bekommen, was muss ich tun? Bekomme ich eine Abfindung?"
Die Abfindung beträgt 1/2 Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr, stimmt das? Die Aussage ist falsch! Viele Arbeitsgerichte verwenden diese Formel zwar als Richtschnur (es gibt regionale Unterschiede!) und der Gesetzgeber hat diese Praxis sogar für einen bestimmten Ausnahmefall übernommen (§ 1 a KSchG). Da Abfindungen aber in der Regel freiwillig sind, ist auch die Höhe völlig frei verhandelbar. Und an dieser Stelle lässt sich als Arbeitgeber viel Geld sparen, als Arbeitnehmer viel gewinnen! Denn die Abfindung bewertet das Risiko des Arbeitgebers, das Kündigungsschutzverfahren zu verlieren. Nur dies ist der Grund, warum überhaupt eine Abfindung angeboten wird. Das heißt: