Verfahren


Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, also Korrespondenz mit der Gegenseite sowie die Vertretung vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht, den Familien- und Arbeitsgerichten sowie allen Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten in ganz Deutschland berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind gesetzliche Mindestgebühren.

Die einzelne Gebühr hängt vom Wert der Angelegenheit ab und bemisst sich nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Tabelle. Bestimmte anwaltliche Tätigkeiten lösen dann Gebühren, auch Bruchteile von Gebühren aus. Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrmals tätig, wird die Gebühr häufig angerechnet, z.B. bei außergerichtlicher Korrespondenz und späterer Klage.

Eine Bezifferung der Kosten Ihrer Rechtsangelegenheit, zumindest eine seriöse Schätzung, kann zumeist im Rahmen unserer Erstberatung vorgenommen werden.