Wird es schwieriger, werden wir mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung schließen. Wesentlich für die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist die Bedeutung der Angelegenheit, der Streitwert, die rechtlichen Schwierigkeiten oder ein besonderes Haftungsrisiko. Die Abrechnung erfolgt, je nach Sachverhalt, entweder nach dem RVG (s. unten) oder nach Stundenabrechnung.
Auch Pauschalvereinbarungen sind möglich.