Erstberatung


Sie haben die Möglichkeit, Ihr Problem mit einem Rechtsanwalt unseres Hauses mündlich zu erörtern. Einfache Rechtfragen können sofort beantwortet werden. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!


Ist die Fallkonstellation schwieriger, werden in diesem ersten Beratungsgespräch Lösungswege entwickelt und aufgezeigt, und die hierfür entstehenden Kosten werden besprochen. Sofern weitere Maßnahmen erforderlich sind, wie z. B. Schriftsätze, gerichtliche Verfahren, Vertragsentwürfe, Verhandlungen etc., sind diese in der Erstberatung nicht enthalten.

In der Erstberatung erfahren Sie aber, welche Maßnahmen erforderlich oder sinnvoll sind, und welche Kosten hierbei auf Sie zukommen können. Überraschungen gibt es also nicht.

Kosten für Verbraucher

im Arbeitsrecht         25,- bis 100,- €
im Erbrecht               ab 40,- €
im Mietrecht             25,- bis 60,- €
im Verkehrsrecht     0,-

Erstberatung in den übrigen Rechtsgebieten 25,00 € bis höchstens 190,- €
(alle Preise zzgl. MWSt.)

Bei anschließender anwaltlicher Tätigkeit werden die Kosten der Beratung angerechnet.

Beachten Sie unseren besonderen Service bei Verkehrsunfällen!