Dieses Ungleichgewicht hat die Rechtssprechung vieler Oberlandesgerichte erkannt und erlaubt ein Absehen vom Fahrverbot bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße. Um dies zu erreichen, ist aber eine umfassende und fundierte Begründung erforderlich. Der Verkehrssünder muß beweisen,
Die Ausnahmen gelten nicht bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Straftat, zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt über 1,1 ‰ und in ähnlichen Fällen. Die Kosten für eine solche Rechtsverteidigung übernimmt normalerweise die Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrecht). RA Ralph Haberstroh ist Fachanwalt für Verkehrsrecht