Nach dem Tod des Gründers übernahm Rechtsanwalt Heinz Haberstroh, seit 1959 Rechtsanwalt in Neuss, am 1. Februar 1966 das Büro in der Marktstraße 46. Seit 1968 befindet sich die Praxis im Hause August-Lütgenau-Straße 1. Die denkmalgeschützte Villa wurde 1888 von einem Mitglied der bekannten Tuchmacherfamilie Schnabel erbaut.
Weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wirkten in der Praxis, daneben zahllose Rechtsreferendare in der Ausbildung.
Heute präsentiert sich die Kanzlei als modernes Dienstleistungsunternehmen, in dem trotzdem die individuellen Fragen und Probleme der Mandantinnen und Mandanten im Mittelpunkt stehen. Die Schwerpunkte sind insbesondere das Verkehrsrecht, das Arbeitsrecht und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.